Button Schnell-Check

BFSG-Check

Barrierefreiheit wird zur Pflicht

Ab 2025 tritt das BFSG für zahlreiche Unternehmen verpflichtend in Kraft.

Finden Sie heraus, ob Ihre Website betroffen ist und wie Sie rechtzeitig die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können.

Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen

Das müssen Sie wissen:

Ab dem Jahr 2025 verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) von zahlreichen Unternehmen und Organisationen, ihre digitalen Plattformen barrierefrei zu gestalten.

Besonders betroffen sind öffentliche Einrichtungen sowie bestimmte private Unternehmen.

Das Ziel: Menschen mit Behinderungen soll ein uneingeschränkter Zugang zu digitalen Angeboten und Dienstleistungen ermöglicht werden.

Wann gilt das Gesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird ab dem 28. Juni 2025 in Deutschland verbindlich.

Sanktionen bei Verstößen

Wer die Regeln zur Barrierefreiheit nicht beachtet, muss mit Folgen rechnen. Die Marktüberwachungsbehörde kann den Rückruf oder die Einstellung des betroffenen Produkts oder der Dienstleistung fordern. Zusätzlich drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Mann liest auf Tablet-Computer

Schnell-Check *

  1. DL
  2. Produkte
  3. Vertrag
  4. Angebot
  5. Check

* Der Check dient als erste Orientierung und ersetzt keine rechtlich verbindliche Prüfung. Für eine genaue Analyse empfehlen wir eine umfassende Beratung.

Blonde Frau tippt auf Laptop-Tastatur

Welche Unternehmen und Organisationen sind betroffen?

Das BFSG richtet sich an eine Vielzahl unterschiedlicher Betriebe und Institutionen.

Icon Gebäude

Private Unternehmen

Anbieter digitaler Plattformen wie Online-Shops, Buchungsportale und Streaming-Dienste.
Finanzdienstleister wie Banken und Versicherungen, die Online-Banking oder ähnliche Dienste anbieten.

Icon 2 Gebäude

Öffentliche Stellen

Behörden und Verwaltungen, die digitale Informationen und Dienstleistungen bereitstellen, z. B. Bürgerportale oder E-Government-Anwendungen.
Öffentliche Verkehrsbetriebe, die Ticketbuchungssysteme oder Fahrpläne digital verfügbar machen.

Icon Person

Dienstleistungssektor

Unternehmen aus dem Einzelhandel, die digitale Kassensysteme oder Terminals einsetzen.
Veranstaltungsanbieter, die Online-Buchungen oder digitale Programme anbieten.

Icon Wifi

Kommunikations- und Medienanbieter

Telekommunikationsunternehmen, deren Produkte und Dienste barrierefrei nutzbar sein müssen. Rundfunkanbieter mit digitalen Plattformen für Inhalte.

Ausnahmen bei der Barrierefreiheit

Es gibt Fälle, in denen die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit nicht verpflichtend sind. Dazu zählen unter anderem kleine Unternehmen, archivierte Inhalte und Livestreams. Dennoch ist es empfehlenswert, alternative Zugangswege für alle Nutzer bereitzustellen.

Kleine Unternehmen

Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden müssen ihre digitalen Angebote nicht barrierefrei machen. Das gilt auch für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro.

Unverhältnismäßiger Aufwand

Wenn die Umsetzung der Barrierefreiheit viel Geld oder Aufwand erfordert, kann man eine Ausnahme beantragen. Diese muss gut begründet sein. Außerdem sollten Alternativen geschaffen werden, um den Zugang zu Informationen zu sichern.

Archivierte Inhalte

Inhalte, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht mehr aktiv genutzt oder aktualisiert werden, gelten als archiviert. Solche Inhalte müssen nicht nachträglich barrierefrei gemacht werden, solange sie unverändert bleiben.

Livestreams

Live-Übertragungen, die in Echtzeit gesendet werden, müssen nicht barrierefrei sein. Das gilt nur, wenn sie später als archivierte Inhalte bereitgestellt werden.

Mann sitzt am Schreibtisch und hält Tablet in der Hand

Praktische Ansätze zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten:

Icon Bild

Alternativtexte für Bilder

Jede Grafik und jedes Bild sollten einen klaren Alternativtext haben. So können Screenreader die Inhalte erfassen. Menschen mit Sehbeeinträchtigungen können sie besser verstehen.

Icon Buch

Kontraste und Lesbarkeit

Texte und Hintergründe sollten einen guten Kontrast haben. So sind die Inhalte auch für Menschen mit Sehschwäche gut lesbar.

Icon Tastatur

Tastatursteuerung

Alle Funktionen der Webseite müssen auch ohne Maus nutzbar sein, damit Menschen mit motorischen Einschränkungen problemlos navigieren können.

Icon Film

Untertitel und Transkripte für Multimedia-Inhalte

Videos und Audiodateien sollten immer Untertitel oder Transkripte haben. So können auch Menschen mit Hörbeeinträchtigungen die Inhalte verstehen.

Unsere Unterstützung

Analyse

Überprüfung der bestehenden Website

Check auf Barrierefreiheit gemäß den WCAG 2.1-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines).

Planung

Gemeinsame Planung der Änderungen

Definition der erforderlichen Änderungen basierend auf den Ergebnissen der Analyse. Festlegen von Prioritäten: Welche Maßnahmen müssen dringend umgesetzt werden?

Entwicklung

Programmierung

Programmierung von Funktionen, die barrierefreie Interaktionen ermöglichen (z.B. Tastaturnavigation, Screenreader-Kompatibilität).

Testing und Optimierung

Ergebnisprüfung

Optimierung der Website auf Basis der Testergebnisse, um sicherzustellen, dass alle Barrieren beseitigt sind.